Auf gute Zusammenarbeit –
was Sie über den THW-Einsatz wissen müssen
 
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Wann können Sie das THW Halver einsetzen?
Rufen Sie das THW, wenn in Ihrem behördlichen Zuständigkeitsbereich nach einem Schadensereignis eine Gefahrenquelle zu beseitigen ist, oder eine besondere technische Hilfeleistung erforderlich ist und Ihre eigenen Kräfte wegen Art oder Umfang der Aufgaben Unterstützung benötigen. Das THW bietet Unterstützung ohne Kommunalgrenzen.
Das THW Halver ist dabei vor allem auf die Volmeschiene ausgerichtet, d.h. das Gebiet der Städte Halver, Kierspe und Meinerzhagen sowie die Gemeinde Schalksmühle. Lüdenscheid, Herscheid, Breckerfeld, Radevormwald, Wipperfürth und Umgebung – fordern Sie uns an! Wir helfen bundesweit, ohne Kommunalgrenzen.
 
Wer führt im Einsatz?
Im Einsatz werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung (also in der Regel der Feuerwehr) unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. Die Führung der eigenen Einheiten nimmt das THW nach Auftragsvorgabe in eigener Verantwortlichkeit wahr.
Wenn ein Anforderer nicht über eine taktische Führungsstruktur verfügt, übernimmt das THW Halver selber die Einsatzleitung, – natürlich auch dann, wenn der Anforderer die Einsatzleitung/Einsatzabschnittsleitung dem THW überträgt.
Die Fachgruppe Führung/Kommunikation steht darüberhinaus bereit, um bei Großschadenslagen eine Führungsstruktur aufzubauen, die Hunderte von Einsatzkräften koordinieren kann. Diese Struktur hat sich bei Großereignissen wie dem Elbehochwasser 2002 hervorragend bewährt oder bei der Fußballweltmeisterschaft 2006, wo Fachgruppen Führung/Kommunikation Bereitstellungsräume für weit über 1.000 Einsatzkräfte sämtlicher Fachdienste und Organisationen organisiert und betrieben haben.
 
Wie können Sie das THW Halver anfordern?
Das THW Halver wird über die Feuerwehrleitstelle (Telefon 112) digital alarmiert. Wir schicken aus dem Technik-Baukasten THW die erforderlichen Kräfte in den Einsatz.
Ist es nicht ganz so eilig, rufen Sie uns erst einmal an – Telefon (02353) 903321, und besprechen mit uns die Einsatzmöglichkeiten.

Die Feuerwehrleitstelle kann folgende Alarmierungen auslösen:

• Schnell-Einsatz-Gruppe, die häufigste Alarmierungsform
• Fachberater; der THW-Fachberater wird zur Einsatzleitung gerufen und kann beratend ggf. Einsatzoptionen für das THW anbieten
• Zugführer/Ortsbeauftragter, nur die Führungsspitze wird alarmiert
• gesamter Technischer Zug, alle Einsatzkräfte werden alarmiert
 
Wie schnell rückt das THW Halver aus?
Abhängig von Wochentag und Uhrzeit erreichen wir eine Ausrückzeit von etwa 10–15 Minuten nach Alarmierung durch die Feuerwehrleitstelle. Das THW ist nicht so schnell wie die Feuerwehr. Wegen seiner geringeren Einsatzhäufigkeit muss es aber auch nicht so schnell wieder für den nächsten Notfall bereitstehen. Genau deshalb haben wir im Einsatz einen langen Atem.
 
Was kann das THW Halver?

Das THW Halver kann mit seinen Möglichkeiten und seiner technischen Ausstattung in der örtlichen Gefahrenabwehr z.B. in den folgenden Situationen wertvolle Hilfe leisten:

• Retten von Menschen, Tieren und Sachwerten aus Gefahrenlagen
• Retten verschütteter Personen, z.B. aus eingestürzten Gebäuden, nach einer Gasexplosion
• Retten verletzter Personen bei Verkehrsunfällen
• Großräumiges, taghelles Ausleuchten von Einsatzstellen
• Ausleuchten von sensibleren Bereichen (Sanitätsbereiche, fließender Straßenverkehr) mit blendarmem, diffus strahlendem Beleuchtungsgerät
• Ausleuchten aus großen Höhen (von Autobahnbrücken, Talsperrenstaumauern oder Hochhäusern) mit Suchscheinwerfern
• Beleuchten schwer erreichbarer Einsatzstellen im Gelände aus Distanz (bergige Wald- und Flurstücke, Tallagen)
• Absuchen großer Flächen bei Dunkelheit mit Suchscheinwerfern (z.B. Talsperren und andere Gewässeroberflächen)
• Beseitigen von Sturmschäden, z.B. umgestürzte Bäume, beschädigte Gebäudeteile
• Großvolumiges Pumpen, z.B. in vollgelaufenen Gebäuden bei Hochwasser- und Starkregenlagen
• Unterstützung bei der Wasserförderung über lange Wegstrecken
• Bewegen und Bergen schwerer Gegenstände, z.B. verlorene Ladungen, Fahrzeuge, Gebäudeteile
• Bergen liegengebliebener Fahrzeuge bei Schneeunwetter, z.B. um Autobahnen und Fernstraßen für den Verkehr freizumachen
• Bergen havarierter Fahrzeuge, z.B. festgefahrene LKWs
• Aufgleisen von Schienenfahrzeugen
• Versorgen mit elektrischer und hydraulischer Energie
• Versorgen mit elektrischer Energie im Netzersatzbetrieb
• Bekämpfen von Ölschäden
• Errichten von Behelfsbrücken
• Abstützen oder Niederlegen von Gebäudeteilen
• Sprengarbeiten
• Absichern von Einsatzstellen
• Unterstützung mit Atemschutzgeräteträgern
• Logistische Unterstützung mit Transportkapazitäten
• Lotsenfahrten für anrückende auswärtige Einheiten
• Verpflegung von Einsatzkräften
• Verpflegung und behelfsmäßige Unterbringung von Betroffenen
• Einrichtung und Betrieb von Bereitstellungsräumen, z.B. bei Großschadenslagen

Das THW unterhält zudem für eine Vielzahl von Schadensfällen weitere spezialisierte Einheiten, die in den benachbarten Ortsverbänden ebenfalls für Sie bereitstehen – das THW ist bestens auf überörtliche Zusammenarbeit vorbereitet. Innerhalb von ein bis zwei Stunden können die meisten der folgenden Einheiten für Sie vor Ort sein:

• Fachgruppe Brückenbau
• Fachgruppe Elektroversorgung
• Fachgruppe Führung/Kommunikation
• Fachgruppe Infrastruktur
• Fachgruppe Logistik
• Fachgruppe Ölschäden
• Fachgruppe Ortung
• Fachgruppe Räumen
• Fachgruppe Sprengen
• Fachgruppe Trinkwasserversorgung
• Fachgruppe Wassergefahren
• Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen

oder anderes Spezialgerät, z.B. für:

Bergung ABC
Bergung schwer
Einsatzsicherung
Gebäudeabstützung
Weitverkehrskommunikation

 
Was kostet der THW-Einsatz?

Keine Frage, der Einsatz des THW kostet Geld. Wieviel, steht im Gebührenkatalog, und das steht in einem sehr günstigen Verhältnis zur erbrachten Leistung.
Die THW-Abrechnungsrichtlinie nennt aber auch weit gefasste Ausnahmesituationen, so dass in den meisten gängigen Einsatzkonstellationen der Anforderer nicht zahlungspflichtig wird:

• Erfolgt die THW-Anforderung im Zusammenhang mit Pflichtaufgaben der Feuerwehr, ist für uns ein Kostenverzicht möglich.
• Bei Hilfeleistung auf Veranlassung der Polizei ist nicht diese, sondern allein der Begünstigte kostenpflichtig.
• Ist ein unmittelbar Begünstigter feststellbar, so werden die Kosten diesem gegenüber geltend gemacht. Die Kosten unseres Einsatzes rechnen wir selbst mit dem Nutznießer der Leistung oder dem Verursacher ab.
Soweit die zuständigen kommunalen oder staatlichen Stellen aufgrund der sie bindenden Gebührenvorschriften auf die Erhebung von Kosten verzichten, werden von Seiten des THW ebenfalls keine Kosten in Rechnung gestellt.

 
Unterstützung der Feuerwehr
Einen Schlussstrich unter manches Konkurrenzdenken im Katastrophenschutz ziehen – das ist unser Anliegen. Die Feuerwehren sind und bleiben die tragende Kraft in der örtlichen Gefahrenabwehr. Das THW kann nur ergänzend auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und des Landes herangezogen werden.
Dafür steht das THW Halver aber auch jederzeit bereit. Sie als Profi in der Gefahrenabwehr sollten wissen, dass Sie mit dem THW Halver rechnen können. Immer dann, wenn personelle oder sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde oder Ausstattung gebraucht werden.
Überall, wo Menschen sich um ein gutes Verhältnis miteinander bemühen, funktioniert das auch.

Auf gute Zusammenarbeit!
 
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